Österreichs Seen sind wunderschön und finden sich an allen Ecken und Enden des Landes. Leider sind viele von ihnen für die Bevölkerung kaum zugänglich, weil zu viele Seegrundstücke in privatem Besitz sind. Dafür, dass Reiche eine Villa mit privatem Seezugang als Zweitwohnsitz haben, können die Menschen vor Ort die Seen nicht genießen. Österreichs Seen sollten aber für alle da sein und nicht von hunderten Villen, Zweitwohnsitzen und privaten Seezugängen versperrt werden.
Wer in Österreichs Seen baden möchte, steht rasch vor verschlossenen Türen. Nur 13 Prozent des Seeufers am Attersee sind öffentlich zugänglich. Der Rest ist entweder zu einem überwiegenden Teil im Privatbesitz oder auf Grund der natürlichen Begebenheit nicht zugänglich.
Und auch auf zahlreichen anderen Seen in Österreich sieht es nicht besser aus. Mehr als zwei Drittel der Uferfläche vom Ossiacher See sind in privater Hand und somit für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Am Wörthersee sind es sogar vier Fünftel! Nur zwei von zehn Metern sind öffentlich. Der Weißensee ist zu 70 Prozent auf Grund von angrenzenden Bergen und einem Naturpark nicht zugänglich für die Bevölkerung. Trotzdem sind die restlichen 29 Prozent in privater Hand. Der Mondsee, an dem rund 8% der Uferfläche für die Öffentlichkeit zugänglich ist, ist sogar gänzlich in Privatbesitz. So kann es nicht weitergehen.
Die Verteilung der Seezugänge spiegelt ein Problem wider, das in der gesamten kapitalistischen Gesellschaft zu beobachten ist: Sobald man genug Geld hat, kann man sich alles kaufen. Alle anderen schauen durch die Finger. Wir wehren uns dagegen. Österreichs Seen sind Naturschätze, die der gesamten Bevölkerung gehören müssen und nicht verkäuflich sind. Wir sagen daher laut und deutlich: Platz da! Her mit dem freien Seezugang.
Die Bemühungen der Republik Österreich den Menschen den Zugang zu unseren Seen zu ermöglichen, sind ausbaufähig. Wir fordern, dass der freie Seezugang in der österreichischen Bundesverfassung verankert wird. Ein Vorbild könnte hier der deutsche Freistaat Bayern sein, der den freien Seezugang in der Landesverfassung implementiert hat und dabei auch die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen hat, um in Eigentumsrechte einzugreifen, wenn damit der freie Seezugang ausgebaut wird.
Die Schaffung von freien Seezugängen ist keine Utopie, sondern eine Frage des politischen Willens. Konkrete Maßnahmen dafür sind etwa ein Verkaufsverbot bzw. ein Vorkaufsrecht. Zum einen soll sichergestellt werden, dass Seegrundstücke im Besitz der Republik nicht an Private verkauft werden dürfen. Zum anderen muss sich die öffentliche Hand ein Vorkaufsrecht auf Seegrundstücke sichern, die verkauft werden.
Darüber hinaus braucht es – unabhängig von der Eigentumsfrage – ein Zutrittsrecht zu unseren Seen. Am Bodensee in Vorarlberg etwa gibt es die Regelung, dass die vordersten 10 Meter bis zum Ufer des Sees nicht verbaut werden dürfen und zugänglich sein müssen. Diese Regelung ist auf alle Seen Österreichs auszudehnen und würde sicherstellen, dass die Seen endlich jenen Menschen zurückgegeben werden, denen sie gehören – nämlich der gesamten Bevölkerung.